Informationen

 

Liebe Patienten,

Wenn Sie Anzeichen einer Grippe oder Erkältung haben, bitten wir Sie höflichst, von der Behandlung Abstand zu nehmen.

Selbstverständlich erhalten Sie dafür einen Ersatztermin.

Wir danken für Ihr rücksichtsvolles Verhalten.

Parkplatzmöglichkeiten:

Im Hof des Gebäudes stehen auf dem zum Objekt gehörenden Parkplatz für Sie fünf Parkflächen zur Verfügung.

Weitere Parkmöglichkeiten:

  • vor der Praxis
  • öffentlicher Parkplatz an der Hauptstraße (neben der Grundschule Kändler)
  • Bahnhofstraße
  • Kirchsteig

Zuzahlungsregelung:

Seit dem 01.01.2004 gelten Zuzahlungsregelungen. Pro Verordnung muss jeder Patient 10,- € Verordnungsblattgebühr sowie 10 % Zuzahlung entrichten.

Die Belastungsgrenze für eine Zuzahlungsbefreiung liegt für chronisch Kranke bei 1 % des Jahreseinkommens und für alle anderen Patienten bei 2 %.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind weiterhin befreit.

Beginn einer Verordnung:

Seit dem 01.08.2021 gilt ein bundeseinheitlicher Rahmenvertrag.

Sofern die Ärztin oder der Arzt einen dringlichen Behandlungsbedarf auf der Verordnung vermerkt hat, hat die Behandlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung zu beginnen.

Bei verordneten Behandlungen im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Absatz 1a SGB V i. V. m. § 16a der HeilM-RL ist eine Behandlung innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder im unmittelbaren Anschluss an die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung sicherzustellen.

Ansonsten muss mit der Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden.

Kann die Behandlung in den genannten Zeiträumen nicht aufgenommen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

Beendigung einer Verordnung:

Eine Verordnung mit bis zu 6 verordneten Behandlungseinheiten verliert 3 Monate, eine Verordnung mit mehr als 6 Behandlungseinheiten 6 Monate nach dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit. Die Behandlung ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Verordnung abzubrechen.

Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit. Die Behandlung kann in Ausnahmefällen begründet (therapeutisch indiziert, Krankheit und Ferien bzw. Urlaub) unterbrochen werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass das Therapieziel nicht gefährdet wird. Die Beurteilung obliegt darüber allein beim Therapeuten.

Kontakt:

Falls Sie uns telefonisch einmal nicht erreichen, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer.
Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Sie können uns auch ein Fax unter 03722 591375 senden oder schreiben uns eine e-mail unter .

Termine:

Eine Terminanfrage ist über unsere Web-Seite, telefonisch oder auch per e-mail unter
möglich.